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Verbotene Gegenstände im Aufgabegepäck von Discover Airlines
  • 19 Mar,2025
  • Travel tips
  • Travomint

Was ist im aufgegebenen Gepäck von Discover Airlines nicht erlaubt?

Discover Airlines verbietet Passagieren, gefährliche Materialien wie brennbare Produkte oder Explosionen oder gefährliche Güter in ihren aufgegebenen Gepäckbehältern zu verpacken. Die Mitnahme folgender Gegenstände im aufgegebenen Gepäck ist weiterhin verboten: Hier sind den Artikeln, die Sie am Bord vermeiden. 

Sprengstoffe: Zu den verbotenen Gegenständen gehören Sprengkapseln nebst Zündern, Zündschnüre, nachgeahmte Sprengkörper sowie Minen, Granaten, Militärsprengstoffvorräte sowie Feuerwerkskörper und Pyrotechnik. 

Brennbare Materialien: Die Liste umfasst Feuerzeugnachfüllungen, Feuerzeugbenzin und Streichhölzer sowie Farben, Verdünner, Feueranzünder und Feuerzeuge, die zum Starten umgedreht werden müssen, sowie weitere brennbare Flüssigkeiten und Feststoffe. 

Weitere gefährliche Güter: Zu den verbotenen Gegenständen gehört radioaktives Material, es gelten aber auch Beschränkungen für Aktentaschen und Aktenkoffer mit eingebauten Alarmgeräten. 

Bestimmte Flüssigkeiten, Gele und Aerosole: Bestimmte Flüssigkeits-, Gel- und Aerosolartikel mit einem Gewicht von mehr als 3,4 Unzen müssen vom aufgegebenen Gepäck ausgeschlossen werden. 

Beispiele für Gegenstände zur Selbstverteidigung: Elektroschockpistolen und Taser sowie Betäubungsstöcke und Werkzeuge zur Betäubung und Tötung von Nutztieren gehören zu den Elektroschockgeräten „Knockout-Tropfen“ und Reizgas gehören ebenso zu den handlungsunfähig machenden oder hemmenden Substanzen wie Pfeffersprays und Paprikasprays sowie Tränengas, Säuresprays und Tierabwehrsprays.

Elektronische Geräte und Batterien:

Die Kennzeichnung gefährlicher Güter gilt für persönliche elektronische Geräte sowie Batterien, da beschädigte Produkte einen Kurzschluss verursachen und Hitze erzeugen können, die zu Bränden führt.

  • Der Transport defekter oder beschädigter persönlicher elektronischer Geräte oder Batterien zusammen mit Geräten oder Batterien, die den Sicherheitsrückrufverboten des Herstellers unterliegen, ist verboten. Zu dieser unbegrenzten Liste werden jederzeit weitere elektronische Geräte und Batterien hinzugefügt.
  • Die elektrische Ausgangsleistung von Lithium-Ionen-Batterien wird in ihren Spezifikationen in Wattstunden (Wh) angegeben. Bei beiden Lithium-Metall-Batterien muss in den Transportvorschriften der Lithiumgehalt (LC) angegeben werden. 

Transportvorschriften für Munition:

  • Munitionsgegenstände der Gefahrenunterklasse 1.4S dürfen nur mit den Identifikationscodes UN0012 oder UN0014 transportiert werden.
  • Schwarzpulver sowie Spreng- oder Brandgeschosse sind beim Transport grundsätzlich verboten.
  • Geschützte Munition erfordert ein widerstandsfähiges Verpackungsmaterial aus Holz, Metall oder Pappe ohne Leerräume, das physischen Schutz und Bewegungsschutz bietet.
  • Der Transport von Munition ist nur für den persönlichen Gebrauch zulässig.
  • In einem oder mehreren Gepäckstücken darf nicht die zulässige Anzahl mehrerer Personen untergebracht werden.

Transportvorschriften für Schusswaffen:

  • Zu den zulässigen Übertragungsmethoden zählen Sportwaffen sowie Jagd- und Dienstwaffen.
  • Gesetze verbieten es Menschen, Kriegswaffen durch Transportsysteme zu transportieren.
  • Der Transportbehälter muss entladene Waffen durch eine Abdichtung sichern und robuste Massivbauteile aus entweder Holz oder Metall oder Hartschalenmaterial oder Styropor verwenden. Eine entsprechende Verpackung ist erforderlich. Jeder Passagier muss sich selbstständig einen Transportbehälter besorgen.
  • Transportbehälter müssen mehrere Waffen enthalten, aber jede muss sicher geladen und in einem bestimmten Behälter verpackt sein.